Bedingungen für den Ankauf von Anlagegold und Anlagesilber

Der endgültige Ankaufspreis wird erst nach physischer Übernahme des Produkts, Prüfung seiner Echtheit, seines Zustands, Gewichts, Feingehalts, seiner Herkunft und Handelbarkeit sowie nach Erfüllung etwaiger AML/KYC-Anforderungen festgelegt.

1. Einleitende Informationen

1.1 Ankauf von Anlagegold und -silber

Baumann Group a.s. (GOLDU®) bietet den Ankauf von Anlagegold und Anlagesilber zu transparenten und fairen Bedingungen an. Der Ankauf betrifft insbesondere Anlagegoldbarren, Anlagegoldmünzen, Silberbarren und ausgewählte Anlagesilbermünzen.

1.2 Ankaufspreise

Die aktuellen Ankaufspreise von Goldbarren, Silberbarren, Anlagemünzen und weiteren ausgewählten Produkten können bei den einzelnen Produkten auf den Webseiten von Baumann Group a.s. (GOLDU®) angegeben sein. Die Ankaufspreise ändern sich laufend in Abhängigkeit von der Entwicklung der Weltmärkte, dem aktuellen Preis der Edelmetalle und der Verfügbarkeit konkreter Produkte.

1.3 Individuelles Preisangebot

Ist bei einem konkreten Produkt kein Ankaufspreis angegeben, erstellt Baumann Group a.s. (GOLDU®) ein individuelles Preisangebot nach Art des Produkts, seinem Zustand, seiner Herkunft, seinem Feingehalt, Gewicht und der aktuellen Marktsituation.

1.4 Für eine schnellere Bearbeitung erforderliche Angaben

Für eine schnellere Bearbeitung der Anfrage empfehlen wir insbesondere anzugeben:

  • Scheideanstalt oder Münzprägeanstalt,
  • Gewicht,
  • Feingehalt,
  • Art des Produkts,
  • Stückzahl,
  • Angaben zu Verpackung, Zertifikat oder Seriennummer, sofern verfügbar.

Beigefügte Fotos des Produkts, der Verpackung und eines etwaigen Zertifikats können den Bewertungsprozess beschleunigen und präzisieren.

2. Ankaufsbedingungen

2.1 Angekaufte Produkte

Baumann Group a.s. (GOLDU®) kauft insbesondere originale, vollständige und unbeschädigte Anlageprodukte an. Es handelt sich vor allem um Anlagegoldbarren, Anlagegoldmünzen, Silberbarren und ausgewählte Anlagesilbermünzen.

2.2 Beschädigtes Produkt

Als beschädigtes Produkt gilt insbesondere:

  • ein Produkt mit gerissener oder gebrochener Verpackung,
  • eine deutlich beschädigte Verpackung,
  • ein Produkt mit Verdacht auf einen Eingriff in die Schutzverpackung,
  • ein mechanisch, chemisch oder auf andere Weise beschädigtes Produkt,
  • ein Produkt in einem Zustand, der nicht dem üblichen Standard des sicheren Ankaufs von Anlage-Edelmetallen entspricht.

Eine Beschädigung des Produkts, unvollständige Verpackung, ein fehlendes Zertifikat, eine beschädigte Schutzverpackung oder andere Mängel können sich auf den Ankaufspreis oder die Ankaufsmöglichkeit auswirken.

2.3 Zertifikat und Begleitdokumente

Ist für das Produkt ein Echtheitszertifikat, eine Assay-Card oder eine sonstige Begleitbescheinigung ausgestellt, ist Baumann Group a.s. (GOLDU®) berechtigt, deren Vorlage zusammen mit dem angekauften Produkt zu verlangen. Die Nichtvorlage des Zertifikats, der Assay-Card oder eines sonstigen Begleitdokuments kann sich auf die Bewertung des Produkts, seine Handelbarkeit, den Ankaufspreis oder die Ankaufsmöglichkeit auswirken.

2.4 Produkte, die Baumann Group a.s. (GOLDU®) in der Regel nicht ankauft

Baumann Group a.s. (GOLDU®) kauft in der Regel nicht an:

  • Schmuck,
  • technisches Gold,
  • Bruchgold,
  • industrielle Materialien mit Edelmetallgehalt,
  • Produkte mit unklarer Herkunft,
  • Produkte mit Zweifeln an Echtheit oder Feingehalt,
  • Produkte, bei denen Herkunft, Zustand oder Eigentum nicht sicher überprüft werden können.

2.5 Recht, den Ankauf abzulehnen

Baumann Group a.s. (GOLDU®) ist berechtigt, den Ankauf eines Produkts abzulehnen, bei dem begründete Zweifel entstehen an:

  • Echtheit,
  • Herkunft,
  • Feingehalt,
  • Zustand,
  • Gewicht,
  • Eigentum,
  • Handelbarkeit,
  • oder an anderen maßgeblichen Parametern des Produkts.

2.6 Eigentum am Produkt

Der Interessent haftet dafür, dass er rechtmäßiger Eigentümer des angebotenen Produkts ist und dass das Produkt nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Der Interessent haftet ferner für die Wahrheit, Vollständigkeit und Richtigkeit aller Baumann Group a.s. (GOLDU®) im Zusammenhang mit dem Ankauf übergebenen Informationen und Dokumente.

2.7 Nachweis von Herkunft und Eigentum

Baumann Group a.s. (GOLDU®) ist berechtigt, den Nachweis des Erwerbstitels, von Steuerbelegen oder anderen Dokumenten zu verlangen, die Eigentum und Herkunft des Produkts belegen. Die Nichtvorlage der geforderten Dokumente kann ein Grund für die Ablehnung des Ankaufs sein.

3. Persönlicher Ankauf von Anlagegold und -silber

3.1 Vorherige Vereinbarung

Ein persönlicher Ankauf ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit Baumann Group a.s. (GOLDU®) möglich.

3.2 Ort des persönlichen Ankaufs

Der persönliche Ankauf erfolgt unter der Adresse (identisch mit dem Sitz des Verkäufers):

  • Baumann Group a.s. (GOLDU®)
  • Gebäude BETA – Brumlovka
  • Vyskočilova 1481/4, 140 00 Prag 4, Tschechische Republik

3.3 Terminvereinbarung

Ein Termin für den persönlichen Ankauf kann per E-Mail an info@goldu.eu oder telefonisch unter +420 601 359 200 vereinbart werden; weitere Möglichkeiten siehe Kontakt.

3.4 Prüfung des Produkts

Beim persönlichen Ankauf prüft Baumann Group a.s. (GOLDU®) insbesondere Echtheit, Zustand, Gewicht, Feingehalt, Herkunft und Grundparameter des angebotenen Produkts.

3.5 Festlegung des Ankaufspreises

Der Ankaufspreis wird insbesondere festgelegt nach:

  • aktuellem Marktwert des Edelmetalls,
  • Art des Produkts,
  • Gewicht und Feingehalt,
  • Hersteller, Scheideanstalt oder Münzprägeanstalt,
  • Herkunft des Produkts,
  • Zustand des Produkts und der Verpackung,
  • Ergebnis der Echtheitsprüfung,
  • aktueller Handelbarkeit des Produkts,
  • aktueller Marktsituation.

3.6 Auszahlung des Ankaufspreises

Nach Zustimmung zum Ankaufspreis kann der Betrag ausgezahlt werden:

  • in bar,
  • oder per Banküberweisung auf ein auf den Namen des Verkäufers lautendes Bankkonto,

stets im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, den AML/KYC-Pflichten und der Vereinbarung der Parteien. Das Steuerregime des Ankaufs richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften und kann je nach Art des Produkts, Stellung des Verkäufers und Charakter der Transaktion unterschiedlich sein.

3.7 Kameraüberwachung

Der gesamte Prozess des persönlichen Ankaufs läuft unter Kameraüberwachung mit Aufzeichnung ab, und zwar aus Gründen der Sicherheit, des Schutzes von Vermögen und Personen sowie der Streitprävention. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind im Dokument Datenschutzrichtlinie (DSGVO) aufgeführt.

4. Vertragsschluss, Unverbindlichkeit der Anfrage und kein Rechtsanspruch

4.1 Unverbindliche Anfrage

Durch Absendung des Formulars, einer E-Mail oder sonstige vorläufige Kommunikation entsteht zwischen den Parteien weder ein Kaufvertrag noch eine Verpflichtung von Baumann Group a.s. (GOLDU®), den Ankauf durchzuführen.

4.2 Charakter der Anfrage

Mit Absendung der Anfrage sendet der Interessent nur eine unverbindliche Aufforderung zur Prüfung der Ankaufsmöglichkeit.

4.3 Entstehen des Ankaufsvertrags

Der Ankaufsvertrag entsteht erst nach:

  • Überprüfung des Produkts,
  • Bestätigung des Ankaufspreises durch Baumann Group a.s. (GOLDU®),
  • Zustimmung des Interessenten zum Ankaufspreis,
  • Erfüllung etwaiger AML/KYC-Anforderungen,
  • gegebenenfalls Erfüllung weiterer gesetzlicher oder sicherheitsrelevanter Bedingungen.

4.4 Kein Rechtsanspruch auf Ankauf

Auf den Ankauf eines Produkts durch Baumann Group a.s. (GOLDU®) besteht kein Rechtsanspruch. Baumann Group a.s. (GOLDU®) bewertet jedes angebotene Produkt individuell nach seiner Art, seinem Zustand, seiner Herkunft, Echtheit, seinem Gewicht, Feingehalt, seiner Handelbarkeit, der aktuellen Marktsituation und dem Ergebnis der AML/KYC-Prüfung.

5. AML/KYC und Mitwirkung des Interessenten

5.1 Identifizierung und Überprüfung des Kunden

Baumann Group a.s. (GOLDU®) ist berechtigt, vor Durchführung des Ankaufs die Identifizierung des Interessenten, eine weitere Überprüfung und Mitwirkung in dem von den Rechtsvorschriften geforderten Umfang zu verlangen, insbesondere im Bereich AML/KYC. Einzelheiten sind im Dokument AML-Informationen für Kunden aufgeführt.

5.2 Unmöglichkeit der Erfüllung gesetzlicher Pflichten

Ist es nicht möglich, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, die Herkunft des Produkts zu überprüfen oder die deklarierten Parameter zu bestätigen, ist Baumann Group a.s. (GOLDU®) berechtigt, den Ankauf nicht durchzuführen.

5.3 Ablehnung des Ankaufs

Baumann Group a.s. (GOLDU®) ist berechtigt, den Ankauf auch dann abzulehnen, wenn seine Durchführung im Widerspruch stünde:

  • zu Rechtsvorschriften,
  • zu Sanktionsvorschriften,
  • zu einem Sanktionsrisiko oder dem Verdacht einer Verbindung zu einer sanktionierten Person oder einem sanktionierten Subjekt,
  • zu internen Regeln der Gesellschaft,
  • zu den Sicherheitsanforderungen der Gesellschaft,
  • zu den Risikomanagementregeln der Gesellschaft.

5.4 Nachweis der Herkunft des Produkts

Baumann Group a.s. (GOLDU®) ist berechtigt, Informationen und Dokumente zu verlangen, die die Herkunft des angekauften Produkts, das Eigentum am Produkt oder die Berechtigung zum Umgang mit dem Produkt belegen.

5.5 PEP, Sanktionslisten und weitere Prüfungen

In begründeten Fällen kann eine Überprüfung des Kunden in Datenbanken politisch exponierter Personen, auf Sanktionslisten und in weiteren zur Erfüllung der AML-Pflichten genutzten Datenbanken durchgeführt werden.

5.6 Beschränkung der Mitteilung des Ablehnungsgrundes

Baumann Group a.s. (GOLDU®) ist berechtigt, den Ankauf auch dann abzulehnen, wenn die Mitteilung des konkreten Grundes im Widerspruch zu Rechtsvorschriften, AML-Pflichten, Sicherheitsregeln oder dem internen Risikomanagement der Gesellschaft stünde. In einigen Fällen ist die Gesellschaft möglicherweise nicht berechtigt, dem Interessenten den konkreten Grund der Ablehnung oder des weiteren Vorgehens mitzuteilen, wenn dadurch Rechtsvorschriften oder Pflichten im Bereich AML verletzt werden könnten.

6. Wichtige Hinweise

6.1 Nicht angekündigte Sendungen

Der Interessent sollte keine Ware ohne vorherige Vereinbarung mit Baumann Group a.s. (GOLDU®) versenden.

6.2 Haftung für nicht angekündigte Sendungen

Für nicht angekündigte Sendungen übernimmt Baumann Group a.s. (GOLDU®) keine Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang.

6.3 Individuelle Ankaufsbedingungen

Diese Bedingungen regeln den grundlegenden Rahmen des Ankaufs von Anlagegold und Anlagesilber. Die konkreten Ankaufsbedingungen können sich unterscheiden nach:

  • Art des Produkts,
  • seinem Zustand,
  • seiner Herkunft,
  • Handelbarkeit,
  • Ergebnis der Überprüfung,
  • aktueller Marktsituation,
  • Erfüllung gesetzlicher oder sicherheitsrelevanter Anforderungen.

6.4 Änderung der Ankaufspreise

Anlagegold und Anlagesilber unterliegen der Preisentwicklung auf den Weltmärkten. Die Ankaufspreise können sich laufend in Abhängigkeit von der aktuellen Situation auf dem Edelmetallmarkt ändern.

6.5 Anlage- und Marktrisiko

Die Preise von Edelmetallen können im Laufe der Zeit schwanken. Die vergangene Preisentwicklung ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Die auf den Webseiten von Baumann Group a.s. (GOLDU®) angegebenen Informationen stellen keine Anlageberatung und keine Anlageempfehlung dar.

7. Zugehörige Dokumente

Diese Ankaufsbedingungen sind Teil des vertraglichen und informativen Rahmens der Gesellschaft Baumann Group a.s. und der Marke GOLDU®. Zugehörige Dokumente sind insbesondere:

8. Schlussbestimmungen

8.1 Maßgebliches Recht und Sprache

Diese Ankaufsbedingungen richten sich nach dem Recht der Tschechischen Republik. Maßgebliche Sprache dieses Dokuments ist die tschechische Sprache; bei Widersprüchen zwischen den Sprachversionen hat die tschechische Fassung Vorrang.

8.2 Aktualisierung der Bedingungen

Baumann Group a.s. behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern.

8.3 Aktuelle Version

Die aktuelle Version dieser Bedingungen ist stets auf den Webseiten der Gesellschaft Baumann Group a.s. (GOLDU®) veröffentlicht.

8.4 Wirksamkeit

Diese Ankaufsbedingungen treten am 1. 7. 2026 in Kraft.

9. Identifikation der Gesellschaft

Baumann Group a.s. (GOLDU®)

  • Sitz: Vyskočilova 1481/4, 140 00 Prag 4, Tschechische Republik
  • Handelsregisternummer (IČO): 22263284
  • USt-IdNr. (DIČ): CZ22263284
  • Handelsregistereintrag: Stadtgericht Prag, Abteilung B, Einlage 29197
  • Prüfamt für Edelmetalle (Puncovní úřad) – Registrierungsnummer: 15961
  • Web: www.goldu.cz
  • Datenschließfach (Datová schránka): xtps2mn
  • E-Mail: info@goldu.eu
  • Telefon: +420 601 359 200
Ausschließlich neue Ware

Ausschließlich neue Ware

Wir verkaufen ausschließlich neue und unbenutzte Anlagebarren und Anlagemünzen. In unserem Sortiment finden Sie keine Produkte aus Rückkäufen.

Sichere Lieferung

Sichere Lieferung

Jede Sendung wird sorgfältig verpackt und unter ständiger Kameraüberwachung versandt.

Sofort verfügbar

Sofort verfügbar

Alle angebotenen Barren und Münzen haben wir auf Lager und versenden sie in der Regel am nächsten Werktag.

LBMA Good Delivery

LBMA Good Delivery

Die Anlagebarren stammen von Raffinerien, die in der LBMA-Good-Delivery-Liste geführt werden.