AML-Informationen für Kunden

Die Gesellschaft Baumann Group a.s., Betreiberin der Marke GOLDU®, ist verpflichtete Person nach dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg. über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung (AML-Gesetz). Ziel dieser Maßnahmen ist der Schutz der Kunden, die Transparenz der Geschäfte und die konsequente Einhaltung der Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und der Europäischen Union.

1. Identifizierung und Kontrolle des Kunden

1.1 Umfang der Identifizierung und Kontrolle

Im Einklang mit der AML-Gesetzgebung kann der Kunde beim Kauf, Verkauf oder Ankauf von Edelmetallen insbesondere aufgefordert werden zur:

  • Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, beispielsweise eines Personalausweises oder Reisepasses,
  • Überprüfung personenbezogener Daten und Nachweis der Adresse des ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes,
  • Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten oder der Berechtigung, eine juristische Person zu vertreten,
  • Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstruktur einer juristischen Person,
  • Ergänzung von Informationen über Zweck und Art des Geschäfts,
  • Nachweis der Herkunft der Geldmittel oder des Vermögens,
  • Überprüfung des Kunden in Datenbanken politisch exponierter Personen (PEP),
  • Überprüfung des Kunden anhand von Sanktionslisten,
  • Überprüfung des Kunden in öffentlichen Registern,
  • Überprüfung des Kunden in weiteren Datenbanken, die zur Erfüllung von AML-Pflichten verwendet werden.

1.2 Mitwirkungspflicht des Kunden

Ohne Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und ohne die erforderliche Mitwirkung des Kunden kann das Geschäft nicht durchgeführt werden. Erteilt der Kunde die verlangten Informationen nicht, legt er die erforderlichen Dokumente nicht vor oder leistet er keine sonstige notwendige Mitwirkung, ist GOLDU berechtigt, das Geschäft abzulehnen, seine Durchführung auszusetzen oder die Geschäftsbeziehung im Einklang mit den Rechtsvorschriften und den internen Regeln des Risikomanagements zu beenden.

2. Überprüfung der Herkunft der Geldmittel und des Vermögens

2.1 Nachweis der Herkunft der Geldmittel und des Vermögens

In gesetzlich festgelegten Fällen oder auf Grundlage einer internen Risikobewertung verlangt GOLDU Informationen oder Dokumente, die die Herkunft der Geldmittel nachweisen, die für den Kauf von Anlagegold, Anlagesilber oder anderen Edelmetallen verwendet werden. In begründeten Fällen kann GOLDU auch Informationen oder Dokumente verlangen, die sich auf die weitergehende Herkunft des Vermögens des Kunden beziehen, sofern dies zur Erfüllung der AML-Pflichten oder zur Beurteilung des Risikos des Geschäfts erforderlich ist.

2.2 Beispiele relevanter Nachweise

Zu den relevanten Nachweisen können insbesondere gehören:

  • Kontoauszug,
  • Nachweis über steuerpflichtiges Einkommen aus Beschäftigung oder unternehmerischer Tätigkeit,
  • Steuererklärung oder andere steuerliche Unterlagen,
  • Vertrag über den Verkauf von Vermögen, beispielsweise einer Immobilie, eines Fahrzeugs oder eines Geschäftsanteils,
  • rechtskräftige Entscheidung aus einem Erbschaftsverfahren,
  • Schenkungsvertrag,
  • Buchhaltungsunterlagen,
  • andere offizielle Dokumente, die die legale Herkunft der Geldmittel oder des Vermögens nachweisen.

2.3 Zweck der Verarbeitung dieser Informationen

Diese Informationen werden ausschließlich in dem Umfang verlangt und verarbeitet, der zur Erfüllung gesetzlicher AML-Pflichten, zur Führung gesetzlicher Aufzeichnungen, zur Beurteilung des Risikos des Geschäfts und zum Schutz der berechtigten Interessen der Gesellschaft Baumann Group a.s. erforderlich ist. GOLDU ist berechtigt, den Nachweis der Herkunft der Geldmittel oder des Vermögens auch wiederholt zu verlangen, wenn dies die AML-Gesetzgebung, die Art des Geschäfts, eine Änderung der Umstände oder die interne Risikobewertung erfordert.

3. Politisch exponierte Personen (PEP) und internationale Sanktionen

3.1 Erhöhte Aufmerksamkeit bei risikobehafteten Geschäften

Die Gesellschaft Baumann Group a.s. widmet Geschäften, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, besondere Aufmerksamkeit. Dies betrifft insbesondere:

  • politisch exponierte Personen (PEP) im Sinne des AML-Gesetzes,
  • Personen, die auf internationalen Sanktionslisten geführt werden,
  • Personen mit Verbindung zu einer sanktionierten Person oder einem sanktionierten Unternehmen,
  • Kunden aus Risikoländern,
  • Kunden mit einer komplexen oder intransparenten Eigentumsstruktur,
  • Kunden, die ein erhöhtes AML-, Sanktions-, Sicherheits- oder Reputationsrisiko darstellen.

3.2 Verstärkte Identifizierung und Kontrolle

Unter bestimmten Umständen kann gegenüber dem Kunden eine verstärkte Identifizierung und Kontrolle gemäß dem AML-Gesetz durchgeführt werden. In begründeten Fällen behält sich GOLDU das Recht vor, zusätzliche Dokumentation, eine zusätzliche Überprüfung des Kunden, den Nachweis der Herkunft der Geldmittel oder des Vermögens zu verlangen oder das Geschäft abzulehnen.

3.3 Sanktionsprüfung

GOLDU ist berechtigt, Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, zur Vertretung des Kunden berechtigte Personen und weitere relevante Personen anhand von Sanktionslisten und Datenbanken zu überprüfen, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet werden. Ist der Kunde, der wirtschaftlich Berechtigte oder eine andere relevante Person auf einer Sanktionsliste geführt oder besteht der Verdacht einer Verbindung zu einer sanktionierten Person oder einem sanktionierten Unternehmen, ist GOLDU berechtigt, das Geschäft abzulehnen, auszusetzen oder im Einklang mit den Rechtsvorschriften und den internen Regeln des Risikomanagements vorzugehen.

4. Schutz personenbezogener Daten und DSGVO

4.1 Vertraulichkeit und Schutz der Daten

Alle erhobenen personenbezogenen und identifizierenden Daten werden vertraulich und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere mit:

  • der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO),
  • dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg.,
  • weiteren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

4.2 Umfang der Nutzung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten verwenden wir nur in dem Umfang, der zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Erfüllung vertraglicher Pflichten, zur Führung gesetzlicher Aufzeichnungen, zum Schutz der berechtigten Interessen der Gesellschaft und zur Erfüllung von AML/KYC-Pflichten erforderlich ist. Detaillierte Informationen sind im Dokument Datenschutzrichtlinie (DSGVO) enthalten, das auf den Webseiten von GOLDU veröffentlicht ist.

5. Gründe für die Ablehnung eines Geschäfts

5.1 Situationen, in denen ein Geschäft abgelehnt werden kann

GOLDU behält sich das Recht vor, die Durchführung eines Geschäfts abzulehnen, dessen Bearbeitung auszusetzen oder die Geschäftsbeziehung insbesondere in folgenden Fällen zu beenden:

  • der Kunde leistet nicht die erforderliche Mitwirkung bei der Identifizierung oder Kontrolle,
  • der Kunde erteilt die verlangten Informationen nicht oder legt die erforderlichen Dokumente nicht vor,
  • die Identität des Kunden, des wirtschaftlich Berechtigten oder der zur Vertretung des Kunden berechtigten Person kann nicht zuverlässig überprüft werden,
  • die Herkunft der Geldmittel oder des Vermögens kann nicht überprüft werden,
  • es besteht ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen AML-Vorschriften oder auf Legalisierung von Erträgen aus Straftaten,
  • der Kunde ist auf einer Sanktionsliste geführt oder es besteht der Verdacht einer Verbindung zu einer sanktionierten Person oder einem sanktionierten Unternehmen,
  • die Transaktion weist ungewöhnliche, nicht standardmäßige oder besonders risikobehaftete Merkmale auf,
  • das Geschäft stellt für die Gesellschaft ein unverhältnismäßiges AML-, Sanktions-, Sicherheits-, Reputations- oder Rechtsrisiko dar.

5.2 Ablehnung eines Geschäfts aus AML- oder Risikomanagementgründen

GOLDU ist auch berechtigt, die Durchführung eines Geschäfts abzulehnen, wenn die Mitteilung eines konkreten Grundes im Widerspruch zu Rechtsvorschriften, internen Regeln des Risikomanagements oder den Pflichten der Gesellschaft im Bereich AML stehen könnte. In bestimmten Fällen ist die Gesellschaft möglicherweise nicht berechtigt, dem Kunden den konkreten Grund der Ablehnung oder des weiteren Vorgehens mitzuteilen, wenn dadurch Rechtsvorschriften oder Pflichten im Bereich AML verletzt werden könnten.

6. Zusammenhängende Dokumente

Diese AML-Informationen bilden einen Bestandteil des Vertrags- und Informationsrahmens der Gesellschaft Baumann Group a.s. und der Marke GOLDU®. Zusammenhängende Dokumente sind insbesondere:

7. Schlussbestimmungen

7.1 Aktualisierung des Dokuments

Diese AML-Informationen können laufend aktualisiert werden, insbesondere im Zusammenhang mit Änderungen der Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, der Europäischen Union oder der internen Verfahren der Gesellschaft Baumann Group a.s.

7.2 Aktuelle Fassung des Dokuments

Die aktuelle und gültige Fassung des Dokuments ist stets auf den offiziellen Webseiten der Gesellschaft GOLDU verfügbar.

7.3 Maßgebendes Recht und Sprache

Diese AML-Informationen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Maßgebende Sprache dieses Dokuments ist die tschechische Sprache; bei Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen hat die tschechische Fassung Vorrang.

7.4 Wirksamkeit des Dokuments

Diese AML-Informationen treten am 28. Mai 2026 in Kraft.

8. Identifikation des Unternehmens

Baumann Group a.s., Betreiberin der Marke GOLDU®

  • Sitz: Vyskočilova 1481/4, 140 00 Praha 4, Tschechische Republik
  • Ident.-Nr. (IČO): 22263284
  • USt-IdNr. (DIČ): CZ22263284
  • Handelsregister: Stadtgericht Prag, Abt. B, Einlage 29197
  • Web: www.goldu.cz
  • Datenbox: xtps2mn
  • E-Mail: info@goldu.eu
  • Telefon: +420 601 359 200
Ausschließlich neue Ware

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Wir verkaufen ausschließlich neue und unbenutzte Anlagebarren und Anlagemünzen. In unserem Sortiment finden Sie keine Produkte aus Rückkäufen.

Sichere Lieferung

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Jede Sendung wird sorgfältig verpackt und unter ständiger Kameraüberwachung versandt.

Sofort verfügbar

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Alle angebotenen Barren und Münzen haben wir auf Lager und versenden sie in der Regel am nächsten Werktag.

LBMA Good Delivery

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Die Anlagebarren stammen von Raffinerien, die in der LBMA-Good-Delivery-Liste geführt werden.