AML-Gesetz und Identifikation des Kunden

Die Novelle des Gesetzes Nr. 253/2008 Slg., über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung (sog. AML-Gesetz), hat den Kreis der verpflichteten Personen auch auf Händler mit Edelmetallen ausgeweitet. Die Gesellschaft Baumann Group a.s., Betreiberin der Marke GOLDU®, ist damit eine verpflichtete Person nach diesem Gesetz und ist bei Geschäften im Wert ab 10 000 EUR verpflichtet, die Identität des Kunden zu überprüfen. Zweck dieser Maßnahmen ist der Schutz der Kunden, die Transparenz der Geschäfte und die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und der Europäischen Union.

Erreicht der Wert eines Kaufs, Verkaufs oder Ankaufs in der Summe 10 000 EUR, führen wir mit dem Kunden eine Identifikation durch: Wir erfassen seine Identifikationsdaten, überprüfen den Ursprung der verwendeten Mittel und fertigen eine Kopie des Ausweisdokuments an (Personalausweis oder Reisepass). Die erhaltenen Dokumente versenden wir nirgendwohin – das Gesetz verpflichtet uns lediglich, sie für die Dauer von 10 Jahren sicher aufzubewahren. Die Identifikation betrifft sowohl Geschäfte in der Filiale als auch Bestellungen aus dem E-Shop, die durch Transportunternehmen zugestellt werden; kann sie nicht durchgeführt werden, kann die Bestellung nicht bearbeitet werden.

1. Identifikation und Überprüfung des Kunden

1.1 Umfang der Identifikation und Überprüfung

Die Identifikation und Überprüfung führen wir insbesondere bei Geschäften im Wert ab 10 000 EUR durch – auch dann, wenn es sich um mehrere aufeinanderfolgende Geschäfte handelt, die offensichtlich zusammenhängen (verbundene Geschäfte werden zusammengerechnet) – sowie bei jedem verdächtigen Geschäft unabhängig von der Höhe des Betrags. Im Einklang mit der AML-Gesetzgebung kann der Kunde beim Kauf, Verkauf oder Ankauf von Edelmetallen insbesondere aufgefordert werden zu:

  • Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (z. B. Personalausweis oder Reisepass),
  • Überprüfung der persönlichen Daten und Nachweis der Adresse des ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes,
  • Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten oder der Vertretungsbefugnis für eine juristische Person,
  • Überprüfung der Eigentums- und Kontrollstruktur der juristischen Person,
  • Ergänzung von Informationen zu Zweck und Art des Geschäfts,
  • Nachweis des Ursprungs der Geldmittel oder des Vermögens,
  • Überprüfung in Datenbanken politisch exponierter Personen (PEP), in Sanktionslisten, in öffentlichen Registern und in weiteren zur Erfüllung der AML-Pflichten verwendeten Datenbanken.

1.2 Mitwirkungspflicht des Kunden

Identifikation und Überprüfung erfordern die Mitwirkung des Kunden. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht bereit, legt er die Dokumente nicht vor oder leistet er keine sonstige notwendige Mitwirkung, kann das Geschäft nicht durchgeführt werden; die konkreten Gründe für die Ablehnung, Aussetzung oder Beendigung des Geschäfts sind in Teil 6 zusammengefasst.

2. Überprüfung des Ursprungs der Geldmittel und des Vermögens

2.1 Nachweis des Ursprungs

In gesetzlich vorgesehenen Fällen oder auf Grundlage einer internen Risikobewertung verlangt GOLDU Informationen oder Dokumente, die den Ursprung der Geldmittel nachweisen, die zum Kauf von Anlagegold, Anlagesilber oder anderen Edelmetallen verwendet werden. In begründeten Fällen kann GOLDU auch Informationen über den weiteren Ursprung des Vermögens des Kunden verlangen, sofern dies für die Erfüllung der AML-Pflichten oder für die Bewertung des Geschäftsrisikos erforderlich ist.

2.2 Beispiele relevanter Nachweise

  • Kontoauszug,
  • Nachweis über steuerpflichtige Einkünfte aus Beschäftigung oder unternehmerischer Tätigkeit,
  • Steuererklärung oder andere Steuerunterlagen,
  • Vertrag über den Verkauf von Vermögen (z. B. Immobilie, Fahrzeug oder Geschäftsanteil),
  • rechtskräftige Entscheidung aus einem Erbschaftsverfahren,
  • Schenkungsvertrag,
  • Buchhaltungsunterlagen,
  • sonstige amtliche Dokumente, die den legalen Ursprung der Geldmittel oder des Vermögens nachweisen.

2.3 Zweck der Verarbeitung dieser Informationen

Diese Informationen verarbeiten wir ausschließlich in dem Umfang, der für die Erfüllung der gesetzlichen AML-Pflichten, die Führung gesetzlicher Aufzeichnungen, die Bewertung des Geschäftsrisikos und den Schutz der berechtigten Interessen der Gesellschaft erforderlich ist. Den Nachweis des Ursprungs der Mittel oder des Vermögens ist GOLDU berechtigt auch wiederholt zu verlangen, sofern dies die AML-Gesetzgebung, die Art des Geschäfts, eine Änderung der Umstände oder die interne Risikobewertung erfordert.

3. Zahlungen und bargeldloser Zahlungsverkehr

3.1 Zahlungen nur von einem auf den Namen des Kunden geführten Konto

GOLDU akzeptiert bargeldlose Zahlungen ausschließlich von einem Bankkonto, das auf den Namen des Kunden geführt wird (bei einer juristischen Person auf den Namen dieser juristischen Person). Zahlungen von Dritten oder von Konten, die auf eine andere Person als den Kunden geführt werden, werden nicht akzeptiert, es sei denn, in begründeten Fällen ist die Beziehung des Zahlers zum Kunden sowie der Ursprung der Mittel ordnungsgemäß nachgewiesen und GOLDU akzeptiert eine solche Zahlung auf Grundlage der Risikobewertung ausdrücklich.

3.2 Rückerstattung von Zahlungen

Eine etwaige Rückerstattung von Geldmitteln erfolgt grundsätzlich zurück auf dasselbe Bankkonto, von dem die Zahlung eingegangen ist.

3.3 Beschränkung von Barzahlungen

Barzahlungen akzeptieren wir nur bis zum gesetzlichen Limit gemäß dem Gesetz Nr. 254/2004 Slg. über die Beschränkung von Barzahlungen, d. h. bis zu 270.000 CZK pro Tag zwischen denselben Personen. Zahlungen über dieses Limit können ausschließlich bargeldlos, von einem auf den Namen des Kunden geführten Konto, geleistet werden.

3.4 Zweck dieser Regeln

Die genannten Regeln dienen der Überprüfung der Identität des Kunden, dem Nachweis des Ursprungs der Geldmittel und der Verhinderung der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und der Terrorismusfinanzierung. Sie sind Bestandteil des internen Risikomanagementsystems der Gesellschaft Baumann Group a.s.

4. Politisch exponierte Personen (PEP) und internationale Sanktionen

4.1 Erhöhte Aufmerksamkeit bei Risikogeschäften

Geschäften mit erhöhtem Risiko widmen wir besondere Aufmerksamkeit. Dies betrifft insbesondere:

  • politisch exponierte Personen (PEP) im Sinne des AML-Gesetzes,
  • Personen, die auf internationalen Sanktionslisten geführt werden,
  • Personen mit Verbindung zu einer sanktionierten Person oder einem sanktionierten Unternehmen,
  • Kunden aus Risikoländern,
  • Kunden mit komplexer oder intransparenter Eigentümerstruktur,
  • Kunden, die ein erhöhtes AML-, Sanktions-, Sicherheits- oder Reputationsrisiko darstellen.

4.2 Verstärkte Identifikation und Überprüfung

Unter bestimmten Umständen kann gegenüber dem Kunden eine verstärkte Identifikation und Überprüfung nach dem AML-Gesetz durchgeführt werden. In begründeten Fällen behält sich GOLDU das Recht vor, zusätzliche Dokumentation, eine zusätzliche Überprüfung des Kunden, den Nachweis des Ursprungs der Mittel oder des Vermögens zu verlangen oder das Geschäft abzulehnen.

4.3 Sanktionsprüfung

GOLDU ist berechtigt, Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, zur Vertretung des Kunden berechtigte Personen sowie weitere relevante Personen in Sanktionslisten und Datenbanken zu überprüfen. Wird eine dieser Personen auf einer Sanktionsliste geführt oder besteht der Verdacht auf eine Verbindung zu einer sanktionierten Person oder einem sanktionierten Unternehmen, ist GOLDU berechtigt, das Geschäft abzulehnen, auszusetzen oder im Einklang mit den Rechtsvorschriften und den internen Regeln des Risikomanagements vorzugehen.

5. Schutz personenbezogener Daten und DSGVO

5.1 Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle erhobenen personenbezogenen und Identifikationsdaten verarbeiten wir vertraulich und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere mit:

  • der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO),
  • dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg.,
  • weiteren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

5.2 Umfang der Nutzung und Aufbewahrungsdauer

Personenbezogene Daten nutzen wir nur in dem Umfang, der für die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten, die Führung gesetzlicher Aufzeichnungen, den Schutz der berechtigten Interessen der Gesellschaft und die Erfüllung der AML/KYC-Pflichten erforderlich ist. Ausgefüllte Erklärungen, Kopien von Dokumenten und zugehörige Daten versenden wir nirgendwohin; wir bewahren sie sicher und mit beschränktem Zugriff für die gesetzlich festgelegte Dauer von 10 Jahren auf und vernichten sie anschließend. Einzelheiten finden Sie im Dokument Datenschutzrichtlinie (DSGVO).

6. Gründe für die Ablehnung eines Geschäfts

6.1 Situationen, in denen ein Geschäft abgelehnt werden kann

GOLDU behält sich das Recht vor, die Durchführung eines Geschäfts abzulehnen, dessen Abwicklung auszusetzen oder die Geschäftsbeziehung zu beenden, insbesondere in folgenden Fällen:

  • der Kunde leistet nicht die erforderliche Mitwirkung bei der Identifikation oder Überprüfung,
  • der Kunde stellt die verlangten Informationen nicht bereit oder legt die erforderlichen Dokumente nicht vor,
  • die Identität des Kunden, des wirtschaftlich Berechtigten oder der zur Vertretung des Kunden berechtigten Person kann nicht zuverlässig überprüft werden,
  • der Ursprung der Geldmittel oder des Vermögens kann nicht überprüft werden,
  • die Zahlung erfolgte nicht von einem auf den Namen des Kunden geführten Konto bzw. wurde von einem Dritten ohne nachgewiesene Beziehung des Zahlers zum Kunden und ohne Nachweis des Ursprungs der Mittel geleistet,
  • der Kunde, der wirtschaftlich Berechtigte oder eine andere relevante Person wird auf einer Sanktionsliste geführt oder es besteht der Verdacht auf eine Verbindung zu einer sanktionierten Person oder einem sanktionierten Unternehmen,
  • das Geschäft weist Merkmale eines verdächtigen Geschäfts im Sinne des AML-Gesetzes auf,
  • die Durchführung des Geschäfts würde gegen Rechtsvorschriften oder interne Regeln des Risikomanagements verstoßen.

6.2 Vorgehen bei Ablehnung und gesetzliche Pflichten

Die Ablehnung, Aussetzung oder Beendigung eines Geschäfts aus den oben genannten Gründen begründet keine Haftung der Gesellschaft Baumann Group a.s. für Schäden. Stellt GOLDU ein verdächtiges Geschäft fest, erfüllt es seine gesetzlichen Meldepflichten gegenüber dem Finanzanalytischen Amt (FAÚ) und geht nach dem AML-Gesetz vor.

7. Abschließende Informationen

Die Baumann Group a.s., IČO 22263284, mit Sitz in Vyskočilova 1481/4, Michle, 140 00 Prag 4, betreibt den An- und Verkauf von Anlagegold als freies Gewerbe, ist ordnungsgemäß beim Punzierungsamt unter der Reg.-Nr. 15961 registriert und erfüllt die Pflichten einer verpflichteten Person nach dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg., einschließlich der Registrierung beim Finanzanalytischen Amt (FAÚ). Diese Informationen haben informativen Charakter; der konkrete Umfang der Maßnahmen richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften und den internen Regeln des Risikomanagements.

Ausschließlich neue Ware

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Wir verkaufen ausschließlich neue und unbenutzte Anlagebarren und Anlagemünzen. In unserem Sortiment finden Sie keine Produkte aus Rückkäufen.

Sichere Lieferung

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Jede Sendung wird sorgfältig verpackt und unter ständiger Kameraüberwachung versandt.

Sofort verfügbar

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Alle angebotenen Barren und Münzen haben wir auf Lager und versenden sie in der Regel am nächsten Werktag.

LBMA Good Delivery

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